Haftung - Gemeinde Mückeln

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Haftung   ( Bürgerhaus)


 

  • Der Benutzer stellt die Ortsgemeinde von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume,    Anlagen und Einrichtungen stehen. Dies gilt auch insbesondere für die Zuwegung und die Außenanlagen. Der Benutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Ortsgemeinde.


  • Die Ortsgemeinde übernimmt keine Haftung für Unfälle, Beschädigungen oder Diebstahl (z.B.: Kleidungsstücke).


  • Der Benutzer haftet für alle Schäden die durch ihn oder durch Dritte am Gebäude, den Außenanlagen oder den Einrichtungsgegenständen entstehen.










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