Gebührenordnung Schutzhuette - Gemeinde Mückeln

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Gebührenordnung Schutzhuette

Dorfleben > Schutzhütte
1. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Schutzhütte
der Ortsgemeinde Mückeln

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
(GemO) und der §§ 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Sitzung vom
31.01.2024 folgende Benutzungs- und Gebührenordnung für die Schutzhütte der
Ortsgemeinde Mückeln beschlossen.

§ 1 Allgemeines
Für die Benutzung der Schutzhütte und ihrer Außenanlagen werden Benutzungsgebühren
erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus § 7 dieser Gebührenordnung. Des
Weiteren werden die Benutzungsgrundlagen in den folgenden Paragraphen geregelt.

§ 2 Benutzung
Die Schutzhütte ist eine Einrichtung der Ortsgemeinde Mückeln.
Grundvoraussetzung für deren Benutzung ist die Wahrung von Anstand, guter Sitte,
Ordnung und Sauberkeit sowie die Anerkennung der Benutzungsordnung.

§ 3 Anmeldung
Die Benutzung der Schutzhütte mit ihren Außenanlagen ist rechtzeitig beim
Ortsbürgermeister zu beantragen.
Jugendliche Benutzer haben dem Ortsbürgermeister einen Erziehungsberechtigten oder
eine Vertrauensperson zu benennen, welche die Aufsicht wahrnimmt. Die
Vertrauensperson muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Dauer des Aufenthalts auf der Anlage ist bei der Anmeldung anzugeben.
Die Anlage ist bis 12:00 Uhr des auf die festgelegte Benutzungsdauer folgenden Tages
gereinigt zu verlassen.

§ 4 Verhaltensregeln/Pflichten des Mieters
Die Regelungen im Jugendschutzgesetz sowie der Immissionsschutzgesetze sind zu
beachten.
Für die An- und Abfahrt zur Anlage dürfen nur die vorgesehenen Wege benutzt werden.
Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass so wenig Kfz wie möglich die Wege zur Anlage
benutzen. Abfälle dürfen nicht verbrannt werden, sondern sind beim Verlassen der Anlage
mitzunehmen. Feuerstellen sind nur auf den vorgesehenen befestigten Flächen erlaubt.
Dabei ist darauf zu achten, dass das Feuer nicht überschlägt. Brennmaterial hat der
Benutzer zu stellen. Etwaige Reste müssen beim Verlassen der Anlage mitgenommen
werden. Es ist verboten im angrenzenden Wald Brennmaterial zu suchen. Alle Feuerstellen
sind vor dem Verlassen der Anlage zu löschen. Der Baumbestand auf der Anlage darf
nicht beschädigt werden. Baumbeschädigungen haben grundsätzlich den Verweis von der
Anlage zur Folge. Es ist verboten, Schilder oder sonstige Gegenstände an den Bäumen zu
befestigen. Zelten und/oder Campen ist auf der Anlage verboten. Nach
Veranstaltungsende ist auf der gesamten Anlage eine Grundreinigung vorzunehmen.
Tische und Bänke sind feucht abzuwischen und der Fußboden mit einem Besen zu
reinigen.

§ 5 Haftung
Die Ortsgemeinde Mückeln übernimmt keine Haftung für Unfälle, Beschädigungen oder
Diebstahl. Der Mieter stellt die Ortsgemeinde Mückeln von etwaigen Haftpflichtansprüchen
seiner Bediensteten, Beauftragten oder Besucher seiner Veranstaltung oder sonstiger
Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Anlage stehen.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die der Ortsgemeinde Mückeln durch sein Verschulden
an der Anlage, den überlassenen Einrichtungen, Geräten und Zugangswegen entstehen.
Während der Benutzung eingetretene Schäden sind unverzüglich beim Ortsbürgermeister
zu melden. Bei groben Verstößen gegen diese Benutzungsordnung ist der
Ortsbürgermeister befugt, die Benutzer von der Anlage zu verweisen.

§ 6 Gebührenschuldner, Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit, Kaution
Gebührenschuldner ist der Antragsteller im Sinne des § 3 dieser Benutzungs- und
Gebührenordnung.
Die Benutzungsgebühren sind nach Inanspruchnahme der Schutzhütte auf der Grundlage
dieser Gebührenordnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu entrichten.
Der Mieter verpflichtet sich eine Kaution i. H. v. 50 EUR in bar zu hinterlegen.

§ 7 Geltungsbereich/Benutzungsgebühren
Diese Benutzungs- und Gebührenordnung gilt für die Einwohner sowie Vereine, die ihren
(Wohn-)Sitz in der Ortsgemeinde Mückeln haben.
Für Personen und Vereine, die ihren (Wohn-)Sitz nicht in der Ortsgemeinde Mückeln
haben, haben einen Zuschlag von 50 % der Benutzungsgebühr zu zahlen.

a. 15 EUR pro Tag für den Personenkreis nach § 7 Satz 1
b. 30 EUR pro Tag für den Personenkreis nach § 7 Satz 2

c. Für Vereine der Ortsgemeinde Mückeln sowie für schulische Veranstaltungen ist die
Benutzung gebührenfrei.
d. 10 EUR pro Tag für das Stromaggregat für den Personenkreis nach § 7 Satz 1

§ 8 In-Kraft-Treten
Diese Benutzungs- und Gebührenordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daun in Kraft.
Mückeln, den 01.02.2024
<<< im Original gezeichnet >>> (Siegel)
Stephan Krahl
Ortsbürgermeister
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